Stadt Iserlohn
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Transparenz

Wir brauchen
Volle TRANZPARENZ

Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, Zugang zu dem Informationen zu bekommen, die Entscheidungen des Stadtrats zugrunde liegen.

Der Stadtrat ist nur die Vertretung der Bürger und ist jederzeit Rechenschaft schuldig über Entscheidungen und die Mittelverwendung.

Ratssitzungen und Ausschüsse online schauen – jederzeit.

Für mich gehört zu einer transparenten Demokratie, dass Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von zeitlichen und räumlichen Beschränkungen – die Möglichkeit haben Ratssitzungen und Debatten in Ausschüssen zu verfolgen. Aus dem Grund halte ich es für notwendig, dass alle Sitzungen nicht nur live ins Internet gestreamt, sondern zusätzlich archiviert werden, um dauerhaft zur Verfügung zu stehen. Ein Arbeitnehmer der nicht um 17 Uhr im Sitzungssaal oder vor seinem PC sein kann, muss jederzeit die Gelegenheit haben, Sitzungen anschauen zu können. Dafür müssen die rechtlichen und technischen Voraussetzung geschaffen werden.

Nichtöffentliche Inhalte in Sitzungen reduzieren.

Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse teilen sich in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil. Meiner Ansicht nach sind zunächst einmal alle Punkte öffentlich zu besprechen. Aber natürlich gibt es gesetzliche, vertragsrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Gründe, bestimmte Dinge nicht öffentlich zu behandeln. Diese müssen aber (1) auf ein absolutes Minimum reduziert werden und (2) es sollte immer versucht werden, mit den Betroffenen über die Freigabe zur öffentlichen Diskussion des Themas zu sprechen. Insbesondere, wenn es sich dabei um vertragsrechtliche Dinge handelt. Wer Vertragspartner, also Auftragnehmer unserer Stadt werden möchte, sollte sich der Öffentlichkeit so weit wie möglich stellen. Insbesondere die Verwendung von Steuergeld sollte grundsätzlich vom Bürger überprüfbar sein.

Zugang zu Informationen erleichtern.

Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sollen grundsätzlich Zugang zu Informationen bekommen, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Die Hürden dafür müssen gering gehalten werden und Informationen müssen zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
Es darf nicht sein, dass es bei berechtigtem Interesse einer Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bedarf oder dies zumindest angedroht werden muss, um an Informationen zu kommen.

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